Kosten der Hebammenleistungen
Kassenleistungen
Mutter-Kind-Pass-Gespräch
Das Mutter-Kind-Pass-Gespräch muss zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Hebammenvorsorge in der Schwangerschaft
Bei geplanter ambulanter Geburt (innerhalb der ersten 24 Stunden) können ab der 22. Schwangerschaftswoche zwei Schwangerschaftsvorsorgen mit der Hebamme durchgeführt werden. Sie dienen dem Kennenlernen, der Anamnese und Vertragsunterzeichnung für die Wochenbettbetreuung, der Untersuchung des regelrechten Schwangerschaftsverlaufes und der Information zu Themen rund um Schwangerschaft und Geburt.
Bei geplanter regulärer Entlassung gibt es die Möglichkeit einer Hebammenvorsorge ab der 32. Schwangerschaftswoche. Sie kann einmalig in Anspruch genommen werden und wird von den möglichen Hausbesuchen im Wochenbett abgezogen.
Hausbesuch im Wochenbett
Der Hausbesuch im Wochenbett dauert durchschnittlich eine Stunde.
Es kann je nach Entlassungszeitpunkt vom 1.-5. Lebenstag des Kindes ein täglicher Hausbesuch in Anspruch genommen werden. Bei Mehrlingen/ Kaiserschnitt/ Frühgeburt verlängert sich der Zeitraum bis zum 6. Lebenstag.
Ab dem 6. Lebenstag des Kindes stehen 7 weitere Wochenbettbesuche bis 8. Wochen nach Geburt zur Verfügung. Bei Kaiserschnitt/ Mehrlingen/ Frühgeburt erweitert sich die Dauer des Zeitraumes, in dem die Besuche gemacht werden können, auf 12. Wochen.
Am Entlassungstag aus dem Krankenhaus ist keine Hebammenvisite durch die Krankenkasse vorgesehen.
Telefonische Beratung
Telefonische Beratungen sind maximal fünfmal möglich. An diesen Tagen dürfen keine anderen Leistungen von der Hebamme erbracht worden sein.
Private Zusatzleistungen
Akupunktur Erstsitzung
Kosten: 70 € in der Hebammenordination
Die erste Sitzung dauert 60 min. und beinhaltet eine genaue Anamnese sowie die erste Behandlung.
Akupunktur Folgesitzung
Kosten: 45 € in der Hebammenordiantion
Die Folgesitzungen dauern 35 Minuten.
Einzeltermin Geburtsvorbereitung
Kosten:
1 x drei Stunden 240 Euro 2 x zwei Stunden: 300 Euro
Die Einzelgeburtsvorbereitung findet in meiner Ordination in Raaba statt.
Einzeltermin Schwangerschafts-Gymnastik/Rückbildung
Kosten: 160 Euro
Dauer 2 x 1 Stunde
Auf Wunsch biete ich Einzelstunden zu Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildung in meiner Ordination in Raaba an.
Stillvorbereitung/ Stillberatung/ Beikostberatung
Kosten: 80 Euro
Dauer: 1 Stunde
Die Termine finden in meiner Ordination in Raaba statt.
Private Hebammenberatung
zu Themen wie Kosten: 80 Euro
Dauer: 1 Stunde
Die Termine finden in meiner Ordination in Raaba statt.
Leihgebühren
Leihgebühr Hängewaage
Kosten: 1 € pro Tag
Nach Vereinbahrung verleihe ich meiner Hängewaagen zur Gewichtskontrolle des Säuglings mit Anleitung zu Durchführung und Dokumentation.
Als Kassenhebamme verrechne ich alle Kassenleitungen direkt mit dem jeweiligen Versicherungsträger.
Privatleistungen sind von den KlientInnen selbst zu tragen und unverzüglich zu überweisen. Ob Sie Kosten meiner erbrachten Leistungen durch eine von Ihnen abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung teilweise oder zur Gänze zurück erhalten, ersuche ich Sie, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsberater zu klären. Eine direkte Verrechnung dieser Leistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist mir nicht möglich.
Überblick über Kassenleistungen Hebammen
Mutter-Kind-Pass-Gespräch
- Hebammenberatung in der 18.-22-Schwangerschaftswoche
- Dauer 1 Stunde
- EInzelgespräch oder Kleingruppen möglich
Ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24h nach Geburt)
- 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination
- täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
Entlassung aus dem Krankenhaus nach Spontangeburt
- Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt
- Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 12. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Hausgeburt / Geburt in Hebammenpraxis
- 8 Hausbesuche oder Sprechstunden in der Schwangerschaft bis zur Geburt
- Betreuung während der Geburt zu Hause
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- 1 weiterer bei besonderen Problemen mit Begründung
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Informationen zu den aktuellen Kassentarifen
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